Nach Gesprächen mit der IHK-Rhein Neckar steht jetzt fest, dass die Zwischenprüfung für Frühjahr 2020 ersatzlos ausfällt.
Eine Nachholpflicht für betroffene Prüflinge besteht nicht.
Die IHK Rhein-Neckar beantwortet auf folgender Seite wichtige Fragen rund um die Ausbildung und deren Beeinträchtigung durch Corona: